Titel in der Kirche

Abt/Äbtissin

Der Leiter oder die Leiterin einer Abtei in benediktinischer Tradition und im Orden der Prämonstratenser.

 

Apostolischer Administrator

Auf einem unbesetzten Bischofsstuhl kann der Papst einen Apostolischen Administrator einsetzen - meist in schwieriger Situation - bis ein neuer Bischof ernannt ist.
Das geschah etwa im Bistum Limburg im Jahr 2014.

 

Apostolischer Protonotar

Höchster Ehrentitel, den der Papst für gewöhnlich auf Vorschlag eines Bischofs für bestimmte Verdienste oder Ämter verleihen kann. Franziskus hat dies außerhalb des Vatikans auf Geistliche über 65 Jahren beschränkt.

 

Bischof

Das höchste Weiheamt der Kirche. Es bezieht sich direkt auf die Apostel, wird vom Papst übertragen, und die Weihe muss immer von mindestens drei Bischöfen gespendet werden.
Das Amt ist stets mit der Leitung eines Bistums verbunden (daher auch Orts-oder Diözesanbischof).
Titular- und Weihbischöfen wird daher ein untergegangenes Bistum zugeordnet.

 

Bischöflicher Rat

Mitglied des gleichnamigen Beratungsgremiums des Bischofs.
Dazu gehören im Bistum Münster die Weihbischöfe sowie die Leiterinnen und Leiter der Hauptabteilungen und einiger Abteilungen des Generalvikariats.

 

Bruder/ Schwester

So werden Ordensmänner, die keine Priester sind, und Ordensfrauen angesprochen.
Letztlich eine Ehrenbezeichnung für alle Getauften.

 

Dechant

Leiter der Ebene (Dekanat) über den Pfarreien, der für gewöhnlich die pastorale Arbeit koordiniert.
Üblicherweise führt er auch die vom Bischof ernannten Pfarrer ins Amt ein.

 

Definitor

Stellvertreter des Dechants.

 

Diakon

Die erste der drei Weihestufen, vor Priester- und Bischofsweihe.
Diakone sollen sich vor allem um die karitativen Dienste einer Gemeinde kümmern.
Sie leiten auch Taufen, Trauungen und Beerdigungen, nicht aber Messfeiern.
Ständige Diakone werden nicht Priester und können auch verheiratet sein.

 

Diözesan-Administrator

Übergangsweiser Leiter eines Bistums bis zur Ernennung eines neuen Bischofs.
Der Diözesan-Administrator wird im Unterschied zum Apostolischen Administrator vom Domkapitelgewählt.
Er muss nicht Bischof sein.

 

Domdechant

Stellvertreter des Dompropstes.

 

Domkapitular

An jedem Sonn- und Feiertag sind sie im Dom präsent.
D
och ihre vornehmste Aufgabe ist in Münster die Beratung und Wahl des Bischofs, aber auch des Diözesan-Administrators, sobald der Bischofsstuhl leer (vakant) ist.
Dem Domkapitel gehören Bischöfe und Priester an.
Es trägt Verantwortung für den Dom und handelt als Hausherr der Kathedrale.
Das Domkapitel in Münster besteht aus zehn in Münster (residierenden) und sechs außerhalb (nichtresidierenden) lebenden Domkapitularen.
Die Ernennung erfolgt durch den Bischof nach Anhörung und mit Zustimmung des Domkapitels, wie es in den Statuten heißt.
Darüber hinaus gibt es Ehrendomherren, etwa aus dem Bistum Münster stammende Bischöfe an.

 

Geistlicher Rat

Ein vom Bischof vergebener Ehrentitel, oft für Priester im Ruhestand.

 

Generalvikar

Der vom Kirchenrecht vorgesehene Stellvertreter des Diözesanbischofs, dem in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt zukommt, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat.
Der Generalvikar ist Leiter der Bistumsverwaltung, des Generalvikariats oder Ordinariats und wird vom Bischof ernannt.
Wird ein Bischofsstuhl frei, erlischt auch das Amt des Generalvikars.

 

Guardian

Leiter eines franziskanischen Klosters.

 

Kanonikus

Ursprünglich waren Kanoniker Mitglieder einer geistlichen Gemeinschaft an einer Bischofskirche (Domkapitulare), Basilika oder Ordenskirche. Sie wurden auch Stifts- oder Chorherren genannt.
Im Bistum Münster gibt es noch einen offiziellen Kanonikus - nämlich den Kaplan an der Propstei und Pfarrkirche St. Remigius in Borken.
Der Titel geht auf das seit dem 15. Jahrhundert bestehende Kollegiatsstift an St. Remigius zurück.

 

Kaplan

Nach seiner Weihe tritt ein Priester seine ersten Stellen für gewöhnlich als Kaplan an, bevor er mehr Verantwortung für die gesamte Gemeinde, etwa als Pfarrer, übernimmt.

 

Kaplan seiner Heiligkeit

Ein päpstlicher Ehrentitel. Siehe auch Monsígnore.

 

Kardinal

Ursprünglich waren Kardinäle die Priester der Hauptkirchen in und um Rom. Daher erhält bis heute jeder Kardinal eine so genannte Titelkirche in Rom.
Kardinäle werden vom Papst ernannt, sie gelten als sein Senat. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahl des Papstes im Konklave - soweit sie jünger als 80 Jahre sind. In den meisten Fällen werden Bischöfe zu Kardinälen ernannt – wegen besonderer Verdienste oder weil der Papst sie etwa in politisch schwierigen Gegenden stärken möchte.
Früher waren auch besonders wichtige Bischofssitze etwa in Hauptstädten mit der Kardinalswürde verbunden. Das ist unter Papst Franziskus nicht mehr selbstverständlich; Heiner Koch beispielsweise ist zwar seit 2015 Erzbischof von Berlin, aber kein Kardinal.
Im Vatikan sind wichtige Leitungsposten in der Hand von Kardinälen.
Der Papst ernennt mitunter auch Nicht-Bischöfe zu Kardinälen. Sie müssen jedoch Priester sein und umgehend die Bischofsweihe empfangen.

 

Kardinaldekan

Er ist der Vorsitzende des Kardinalskollegiums. Zwar gilt er als ranghöchster Kardinal, bleibt aber neben allen anderen Erster unter Gleichen.
Besondere Aufgaben hat er, wenn ein Papst stirbt: Er gibt den Tod bekannt und steht für gewöhnlich dem Requiem vor, ruft alle Kardinäle zum Konklave und leitet die Papstwahl. Er fragt auch den Gewählten, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er sich als Papst geben will.

 

Kardinalstaatssekretär

Er gilt im Vatikan als die Nummer zwei nach dem Papst.
Er wird vom Papst ernannt, leitet das Staatssekretariat des Heiligen Stuhls und ist für die politischen und diplomatischen Aktivitäten des Vatikans verantwortlich.

 

Kreisdechant

Im Bistum Münster ist der Kreisdechant Vertreter des Bischofs in einem der acht Stadt- und Kreisdekanate, in die der nordrheinwestfälische Teil des Bistums aufgeteilt ist.
Er gilt als Gesprächspartner für Politik, Gesellschaft und Kirchen.

 

Kurienkardinal

Als Kurienkardinal bezeichnet man einen Kardinal, der in der Verwaltung des Vatikans tätig ist oder dort lebt.
Für gewöhnlich sind die wichtigen Kongregationen, gewissermaßen die Ministerien, mit Kardinälen besetzt.

 

Metropolit

Siehe Erzbischof.

 

Monsignore

So nennt man auch einen Kaplan seiner Heiligkeit.
Der Titel wird auf Vorschlag meist eines Ortsbischofs vom Papst für verdiente Priester oder verbunden mit einer Leitungsfunktion verliehen.
Die nächst höhere Stufe ist der Prälat seiner Heiligkeit, vor dem Apostolischen Protonotar.

 

Nuntius

Der Botschafter des Heiligen Stuhls bei einem anderen Staat.
Als offizieller Diplomat vertritt er die Interessen des Vatikanstaats und ist meist Erzbischof.

 

Offizial

Der Offizial ist Vorsteher des Kirchengerichts eines Bistums und spricht im Namen des Bischofs Recht.
Im Bistum Münster wird darüber hinaus der für den oldenburgischen Teil des Bistums Münster eingesetzte Administrator des Bischofs so genannt.

 

Papst

Er ist

  • Oberhaupt der katholischen Weltkirche,
  • Stellvertreter Jesu Christi auf Erden,
  • Nachfolger des Apostels Petrus,
  • Souverän des Staates Vatikanstadt,
  • Bischof des Bistums Rom und
  • Pontifex Maximus - Oberster Brückenbauer.

Er wird in geheimer Wahl (Konklave) von allen unter 80 Jahre alten Kardinälen der Welt gewählt.
Theoretisch kann jeder männliche Katholik zum Papst gewählt werden.
Franziskus ist der 266. Papst.

 

Pastor

Pastor (lat. pastor = Hirte) ist der Berufstitel für Geistliche im Dienst der Kirchengemeinde. Der Berufstitel Pastor bleibt lebenslang, auch im Ruhestand mit dem Zusatz in Ruhe (i. R.) oder emeritus.

Pater

Ein Ordensmann, der die Priester-Weihe empfangen hat.

 

Patriarch

Der Titel geht auf frühkirchliche Zeit zurück.
Heute gibt es in der römisch-katholischen Kirche zehn Patriarchen:

  • vier in der lateinischen Kirche (Jerusalem,Lissabon, Venedig, Ostindien) und
  • sechs in den katholischen Ostkirchen (koptisch, maronitisch, syrisch, melkitisch, armenisch und der Patriarch von Babylon).

Den Titel Patriarch des Abendlandes hat Benedikt XVI. abgeschafft.

 

Pfarrer

Diesen Titel erhalten Priester, die etwa bis zu einer Reform der Pfarreistrukturen Pfarrer und damit Leiter einer Pfarrei gewesen sind.

 

Provinzial, Provinzialin

Leiter mehrerer Ordensgemeinschaften in einem größeren Gebiet.

 

Rector ecclesiae

So wird ein Priester genannt, dem die Obhut für ein Gotteshaus anvertraut ist, das nicht Pfarr- oder Ordenskirche ist.

 

Regens

Der Leiter eines Priesterseminars, in dem sich Männer auf ihre Weihe vorbereiten.

 

Regionalbischof

Darunter versteht man für gewöhnlich einen Weihbischof, der in größeren Bistümern im Auftrag des Diözesanbischofs für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
Im Bistum Münster bestehen zwar bislang vier Regionen und der Offizialatsbezirk Oldenburg. Diese fünf Bereiche werden aber von nur noch vier Weihbischöfen betreut.

 

Spiritual

Ein Spiritual ist zum einen für die geistliche Ausbildung und Begleitung von Priesteramtskandidaten in einem Priesterseminar zuständig.
Darüber hinaus wird auch ein Priester als Spiritual bezeichnet, der dauerhaft eine Gemeinschaft von Ordensfrauen seelsorglich und liturgisch begleitet.

 

Subregens

Vertreter des Regens

 

Subsidiar

Ein Geistlicher, der die Seelsorge in einer Gemeinde unterstützt. Meist haben Subsidiare andere Hauptaufgaben - etwa in Verwaltung, Verbänden, Bildungseinrichtungen - oder sie sind im Ruhestand.

 

Vicarius cooperator

Ein sehr alter Titel, der nur noch selten verwendet wird.
Ein Vicarius cooperator unterstützt wie der Pastor mit dem Titel Pfarrer die Seelsorge in einer Gemeinde, ohne Leiter einer Pfarrei zu sein.

 

Vikar

Anderer Begriff für Kaplan.
Im Bistum Münster ist er seit längerer Zeit nicht mehr gebräuchlich.
Im benachbarten Erzbistum Paderborn allerdings ist er bis heute gängig. Einen Kaplan kennt man dort nicht.

 

Weihbischof

Er ist Bischof wie jeder Diözesan- oder Erzbischof auch.
Er kann also auch Diakone, Priester und Bischöfe weihen.
Allerdings haben Weihbischöfe nicht die Autorität der Diözesanbischöfe, die als Einzige ihrem Bistum vorstehen. Weihbischöfe werden auch als Auxiliarbischöfe, also Hilfsbischöfe, bezeichnet, die den Diözesanbischof vor allem bei Weihehandlungen wie Firmungen und Altarweihen unterstützen.
Weil es im Mittelalter durchaus vorkam, dass Diözesanbischöfe ein Bistum leiteten, ohne selber die Bischofsweihe empfangen zu haben, wurden die - geweihten - Weihbischöfe ihnen an die Seite gestellt, um die notwendigen Weihehandlungen zu zelebrieren.
Heute führen sie zudem Visitationen in den Gemeinden durch. Das zeigt, dass sie den Diözesanbischof in der Leitung des Bistums unterstützen.

 

Zeremoniar

Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und dezente Begleitung der Abläufe in festlichen Gottesdiensten vor allem in Bischofskirchen.