Wahl des Kirchenvorstands 2011

Wahlliste


Zeitplan der KV-Wahl

Datum Was ist zu tun
27.10.21 Briefwahlunterlagen müssen den Wählern zugestellt sein
Bis zum Mi, 03.11. können fehlende Wahlunterlagen im Pfarrbüro reklamiert werden
07.11.21 Wahltag. Die Wahlunterlagen müssen im Pfarrbüro bis um 11:30 Uhr vorliegen
08.11.21 Wahlergebnisse werden veröffentlicht (HIER, Schaukästen an der Kirche ...)
Einsprüche möglich innerhalb von 14 Tagen mit Begründung an das Pfarrbüro
21.11.21 Ende der Einspruchsfrist
Der KV kann seine Arbeit aufnehmen

Wahlberechtigungen

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr an dem Ort der Kirchengemeinde wohnen.

 

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist.

Nicht wahlberechtigt sind die dem Seelsorgeklerus angehörenden Welt- und Ordensgeistlichen. Dazu gehören auch die in der Kirchengemeinde wohnenden emeritierten Geistlichen. Auch Diakone im Hauptamt oder mit Zivilberuf sind nicht wahlberechtigt.