Datum | Was ist zu tun |
27.10.21 |
Briefwahlunterlagen müssen den Wählern zugestellt sein Bis zum Mi, 03.11. können fehlende Wahlunterlagen im Pfarrbüro reklamiert werden |
07.11.21 | Wahltag. Die Wahlunterlagen müssen im Pfarrbüro bis um 11:30 Uhr vorliegen |
08.11.21 |
Wahlergebnisse werden veröffentlicht (HIER, Schaukästen an der Kirche ...) Einsprüche möglich innerhalb von 14 Tagen mit Begründung an das Pfarrbüro |
21.11.21 |
Ende der Einspruchsfrist Der KV kann seine Arbeit aufnehmen |
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr an dem Ort der Kirchengemeinde wohnen.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern
zustehenden Rechten ausgeschlossen ist.
Nicht wahlberechtigt sind die dem Seelsorgeklerus angehörenden Welt- und Ordensgeistlichen. Dazu gehören auch die in der Kirchengemeinde wohnenden emeritierten
Geistlichen. Auch Diakone im Hauptamt oder mit Zivilberuf sind nicht wahlberechtigt.